Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

  • Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern genau lesen und beachten
  • Feuerwerkskörper (Kl. II) gehören nicht in Kinderhände.
  • Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ausschließlich jugendfreie Feuerwerkskörper (Kl. I) verwenden.
  • Schutzpackung erst kurz vor Gebrauch öffnen.
  • Genügend Sicherheitsabstand zu übrigen Feuerwerkskörpern einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht auseinanderbauen.
  • Keine Feuerwerkskörper selber bauen.
  • Alkohol und Feuerwerk passen nicht zusammen.
  • Versager nicht erneut zünden, 5 Minuten liegenlassen, im Wasser unschädlich machen.
  • Raketen aus einer feststehenden Flasche (im Getränkekasten) oder einem feststehenden Rohr (im Erdreich eingraben) starten, auf keinen Fall aus der Hand starten.
  • Knallkörper und Fontänen auf den Boden legen bzw. stellen, erst danach entzünden.
  • Nach Entzünden der Feuerwerkskörper ca. 5 m zurücktreten.
  • "Mutproben" nützen niemanden und sind Ausdruck von Unvernunft.
  • Regionale Verbote beachten (Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Seniorenheime u.a.)

Feuerwerkskörper nur zu der gesetzlich erlaubten Zeit am 31.12. von 18:00 h bis 1:00 h zünden