Sicherheitshinweise für den Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Gebrauchsanweisung auf den Feuerwerkskörpern genau lesen und beachten
- Feuerwerkskörper (Kl. II) gehören nicht in Kinderhände.
- Jugendliche unter 18 Jahren dürfen ausschließlich jugendfreie Feuerwerkskörper (Kl. I) verwenden.
- Schutzpackung erst kurz vor Gebrauch öffnen.
- Genügend Sicherheitsabstand zu übrigen Feuerwerkskörpern einhalten.
- Feuerwerkskörper nicht auseinanderbauen.
- Keine Feuerwerkskörper selber bauen.
- Alkohol und Feuerwerk passen nicht zusammen.
- Versager nicht erneut zünden, 5 Minuten liegenlassen, im Wasser unschädlich machen.
- Raketen aus einer feststehenden Flasche (im Getränkekasten) oder einem feststehenden Rohr (im Erdreich eingraben) starten, auf keinen Fall aus der Hand starten.
- Knallkörper und Fontänen auf den Boden legen bzw. stellen, erst danach entzünden.
- Nach Entzünden der Feuerwerkskörper ca. 5 m zurücktreten.
- "Mutproben" nützen niemanden und sind Ausdruck von Unvernunft.
- Regionale Verbote beachten (Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Seniorenheime u.a.)
Feuerwerkskörper nur zu der gesetzlich erlaubten Zeit am 31.12. von 18:00 h bis 1:00 h zünden